Häufig gestellte Fragen zu Wohnungseigentum
Hier erhalten Sie einen Überblick über die am meisten gestellten Fragen rund um Wohnungseigentum
Der Kauf einer Wohnung lohnt sich allein deshalb, weil man sich statt Miete ein Vermögen aufbaut – und gleichzeitig keine Mieterhöhungen mehr fürchten muss.
Bei einer monatlichen Miete von 1.250 € und einer Mieterhöhung von 3 % alle drei Jahre summieren sich die Mietkosten in 15 Jahren auf rund 275.000 €!
Anfrage → Unterlagenversand → Erstbesichtigung → Beratung → Banktermin → Zweitbesichtigung → Anforderung Kaufvertragsentwurf → Erläuterung → Beurkundung →
Kaufpreiszahlung → Übergabe
Altbauwohnungen haben einen einzigartigen Charme, den man mit vielen Worten beschreiben – aber am besten bei einer Besichtigung erleben kann.
Gemäß der Definition gemäß § 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG-Gesetz) handelt es sich bei Wohnungseigentum um das „besondere Eigentum an einer Wohneinheit in Kombination mit einem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“.
Diese Bestimmung legt fest, dass Wohnungseigentum ausschließlich für Wohnungen begründet werden kann. Für Räume in einem Gebäude, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, kann hingegen nur ein Teileigentum im Rahmen einer entsprechenden Teilungserklärung beansprucht werden.
Die Abkürzung WEG steht hier für Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese bildet sich, sobald ein Haus und dessen Wohnungen grundbuchlich in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Des Weiteren findet sich diese Abkürzung auch in der Gesetzgebung wieder. Das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“ wird ebenfalls mit WEG abgekürzt.
- Abhängig vom Kaufpreis:
Notarkosten für die Beurkundung - Grunderwerbsteuer (6 %)
- Käuferprovision – bei Fortis entfällt diese üblicherweise (3,57 %)
Abhängig vom Finanzierungsbetrag - Gebühren für die Bestellung und Eintragung der Grundschuld
Dies bezieht sich lediglich darauf, dass die Person, die ein Immobilienobjekt für Wohnzwecke nutzt, auch der rechtmäßige Eigentümer dieses Objekts ist. In diesem Kontext ist die tatsächliche Selbstnutzung der Wohnung oder des Hauses entscheidend, unabhängig von der rechtlichen Grundlage des Wohnungseigentums gemäß dem WEG-Gesetz.
Eigentumswohnung kaufen zur Selbstnutzung oder Kapitalanlage
Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht zu einer einzelnen Wohnung gehören – z. B. Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Dach, Außenanlagen, tragende
Wände oder vertikale Leitungen. Alle Eigentümer tragen anteilig die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen. Hierfür wird eine Instandhaltungsrücklage gebildet.
Sondereigentum gehört ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer – in der Regel die
Wohnung selbst. Alles innerhalb der eigenen vier Wände zählt dazu, mit Ausnahme von z. B.
tragenden Wänden oder Steigleitungen, die wiederum zum Gemeinschaftseigentum
gehören.
Gewachsene Strukturen und die Dinge, die einem persönlich wichtig sind. Berlin bietet mit seiner Vielfalt für jeden Käufertyp das passende Umfeld.
Neben der Wohnung selbst sollte unbedingt auch das Umfeld in den Blick genommen
werden: Fühlt man sich im Kiez wohl? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Schulen oder
gute Verkehrsanbindungen? Auch der Zustand des Hauses und der Gemeinschaftsflächen
sollte beachtet werden.
Grundsätzlich ist es in der ersten Eigentümerversammlung nicht möglich, andere Maßnahmen zu beschließen. Auch der Wegfall einzelner Maßnahmen ist nicht möglich, da die Sanierungsmaßnahmen mit der Grundlagenurkunde Bestandteil des Kaufvertrages inkl. einer Zustimmungsverpflichtung eines jeden Käufers sind (Änderungen wären somit nur per Allstimmigkeit möglich).
Nein, da die WEG selbst der Auftraggeber der Maßnahmen ist.
Der beauftragte Generalübernehmer übernimmt die gesetzliche Gewährleistung für die beauftragten Maßnahmen.
Nein, die Beauftragung erfolgt über die WEG Verwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft. Der WEG werden zur ersten Eigentümerversammlung drei Kostenvoranschläge unterschiedlicher Firmen vorgestellt. Mindestens ein Kostenvoranschlag wird sich im Preisrahmen der geplanten Kosten bewegen und nach positiver Abstimmung wird die WEG Verwaltung die Beauftragung im Namen der WEG übernehmen.
Vorsorglich ist in den Kostenvoranschlägen generell ein Sicherheitsbetrag für unvorhersehbare Bauleistungen in Höhe von min. 5% der Instandsetzungskosten einkalkuliert. Sollte dieser tatsächlich nicht ausreichen, müssten die Mehrkosten analog der Miteigentumsanteile durch die Eigentümer getragen werden.
Nach der Beurkundung meldet sich Ihr Ansprechpartner aus unserem Kundenmanagement-
Team per E-Mail bei Ihnen. Sie werden informiert, welche Dokumente und Schreiben Sie in
den kommenden Wochen erhalten, z. B.:
- Abschrift des Kaufvertrags inkl. Notarrechnung
- Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt
- Mitteilung über die Eintragung der Auflassungsvormerkung
- Rechnungen des Notars und des Grundbuchamts
- Mitteilung zur Kaufpreisfälligkeit
- Bestätigung des Geldeingangs und des Besitz-, Nutzen- und Lastenwechsels durch
Fortis - Anfrage zur Terminvereinbarung für die Schlüsselübergabe
Falls die Grundschuld noch nicht beim Beurkundungstermin bestellt wurde, erfolgt dies separat beim Notar, sofern keine Vollmacht vorliegt.
Ab dem Besitz-, Nutzen- und Lastenwechsel (spätestens mit Grundbucheintrag als
Eigentümer) steht Ihnen der WEG-Verwalter als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch dieser
stellt sich schriftlich bei Ihnen vor. Über allgemeine Neuigkeiten zum Projekt informiert Sie
Fortis regelmäßig per Rundschreiben.
Die Fortis ist nicht der Bauherr, sondern verkauft im Namen der Eigentümergemeinschaft.
Die Beauftragung von Maßnahmen erfolgt durch die WEG-Verwaltung im Namen dieser Gemeinschaft. Zur ersten Eigentümerversammlung werden drei Kostenvoranschläge
unterschiedlicher Firmen vorgelegt – mindestens einer liegt im geplanten Kostenrahmen.
Nach positiver Abstimmung übernimmt die WEG-Verwaltung die Beauftragung im Namen der
Eigentümergemeinschaft.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist von Beginn an Entscheiderin und Auftraggeberin der Baumaßnahmen. Die Abwicklung – inklusive der Bestellung eines Bauleiters – erfolgt im Namen der WEG über die zuständige WEG-Verwaltung. Nach
Abnahme der Maßnahmen beginnt die Gewährleistungsfrist unmittelbar zwischen der WEG und den ausführenden Firmen.
Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt über eine zweckgebundene Sonderumlage, die von jedem Eigentümer anteilig auf ein separates Treuhandkonto der WEG-Verwaltung
eingezahlt wird. Dieses Geld ist rechtlich und buchhalterisch vom Vermögen Dritter getrennt.
Auch für uns als Verkäufer bringt das Modell Vorteile: Sobald Wohnungen verkauft sind, liegt die Planung und Umsetzung der Maßnahmen in der Verantwortung der WEG. Dadurch
reduziert sich unser Verwaltungsaufwand erheblich. Weniger Bürokratie bedeutet auch geringere Personal- und Projektkosten – ein Vorteil, der sich positiv auf den Verkaufspreis auswirkt.
Häufig gestellte Fragen zu Sondereigentum
Hier erhalten Sie einen Überblick über die am meisten gestellten Fragen rund um Sondereigentum
Sondereigentum bezieht sich auf Ihre Wohnung, die Sie als Eigentümer nach eigenem Ermessen nutzen können, sofern dabei keine Rechte Dritter verletzt werden.
Nach der Definition des Wohneigentumsgesetzes (WEG) umfasst das Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung. Zum Sondereigentum gehören sowohl die betreffende Wohnung selbst als auch die Gebäudeteile, die zu dieser Wohnung gehören und modifiziert, entfernt oder ergänzt werden können, ohne dabei das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer zu beeinträchtigen.
Nein, da wir die Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung zur Verfügung stellen. Weiterhin können die maßstabsgetreuen AB-Pläne als Anhaltspunkt genutzt werden.
Die Fortis selbst hat keine eigene Baufirma oder Handwerker, die den Innenausbau übernehmen. Es können bei Bedarf jedoch Ausbaufirmen empfohlen und der Kontakt herstellt werden. Es obliegt letztendlich jedem Eigentümer selbst, welche Firmen beauftragt und welche Arbeiten im Sondereigentum durchgeführt werden.
Sofern im Kostenvoranschlag enthalten, werden die Stränge für Elektro, Heizung und Sanitär generell vertikal bis zum Wohnungseingangsbereich (= Gemeinschaftseigentum) verlegt. Für die Unterverteilung innerhalb seiner Räume (= Sondereigentum) ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich.
Für den Innenausbau im Regelgeschoss kann je nach Ausstattungsqualität, Besonderheiten, individuellen Anforderungen des jeweiligen Eigentümers und der Wohnungsgröße mit 500-1.200 Euro gerechnet werden.
Haben Sie weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Wir freuen uns darauf Ihnen helfen zu können.
+49 30 516 95 97 32
info@fortis-group.de
www.fortis-group.de